Corona-FAQ für Sportvereine

Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert und stellt die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona und Sport zusammen.

Übersicht Corona-Fördermittel des Landessportbundes Niedersachsen

Auf der Homepage des Landessportbundes Niedersachsen steht eine umfangreiche Übersicht diverser Förderprogramme zur Verfügung.

Lotto-Sport-Stiftung legt Förderprogramm „Corona und die Folgen: Gestärkt aus der Krise!“ auf

Mit dem neuen Förderprogramm möchte die Lotto-Sport-Stiftung Vereine bei kurzfristigen digitalen Projekten sowie der Entwicklung langfristig angelegter Digitalisierungskonzepte unterstützen. Nähere Informationen stellt die Stiftung online bereit.

Informationen des LSB Niedersachsen

Der LSB Niedersachsen stellt über das Portal VIBSS ein FAQ zum Thema Corona bereit. Sportvereine können sich dort unter anderem über Auswirkungen der gegenwärtigen Situation auf Mitgliederversammlungen, Sonderkündigungsrechte von Mitgliedern, Vergütungsansprüche von Mitarbeitenden und Übungsleitenden un weiteren Themen informieren. Hier geht es zum VIBSS-Portal.

Weitere aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage stellt der LSB Niedersachsen auf seiner Homepage bereit.

Corona-Hotline des LSB Niedersachsen

Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden beantworten die LSB-Beschäftigten von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268-210.

LSB verlängert DOSB-Lizenzen um ein Jahr

Der LSB Niedersachsen hat sich dazu entschlossen, eine 1-jährige Verlängerung aller vom LSB ausgestellten ÜL-C Breitensport Lizenzen, ÜL-B Lizenzen Sport in der Prävention und Vereinsmanager-C-Lizenzen vorzunehmen. Lizenzen, die im 4. Quartal 2020 ungültig wurden sowie Lizenzen, die im Jahr 2021 ablaufen, werden pauschal verlängert. Ablaufende Lizenzen werden jeweils am Ende der Quartale automatisiert um ein Jahr verlängert.

ARAG-Sportversicherung

Auch die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit. Details zu den Leistungen angesichts der Corona-Krise finden sich online.

Durchführung von virtuellen Versammlungen und Wahlen

Zahlreiche Vereine im Landkreis haben ihre bevorstehenden Mitgliedsversammlungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (verlängert bis 31.08.2022) die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen vereinfacht und die rechtliche Grundlage für Abstimmungen und Wahlen gelegt (vgl. Artikel 2, § 5).

Rückzahlung bzw. Befreiung von Mitgliedsbeiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Vereinsmitglieder

Zu o.g. Sachverhalt teilt das Bundesministerium für Finanzen mit: „Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Die Körperschaft muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.“

Landkreis Stade informiert über aktuelle Corona-Lage

Über die aktuelle Lage im Landkreis Stade informiert der Landkreis auf seiner Homepage. Wir möchten darum bitten, sich dort über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Sonderprogramm Vereine Corona
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