Förderportal für Energiekostenzuschüsse freigeschaltet

Ab sofort können über das Förderportal innerhalb des LSB-Intranets Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten beantragt werden. Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger, auch Heizöl, Holzpellets etc.) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter – im Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Die Kostensteigerung muss dabei in allen Fällen kausal auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein.
 
Der Niedersächsische Landtag hat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro für den organisierten Sport beschlossen. Diese Mittel des Landes Niedersachsen, die vom LandesSportBund Niedersachsen verteilt werden, werden zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung gestellt.
Alle Informationen rund um das Förderprogramm sind hier zu finden.
 

Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

Der LSB fördert außerdem Kleinmaterialien und -maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser erfolgt über das Förderportal.

Alle Informationen rund um das Förderprogramm sind hier zu finden.
Nach oben scrollen