Sportförderprogramm
Förderung für Kleinprojekte im Verein
Ab dem 11. Mai 2026 unterstützt der KSB Stade mit einem neuen Förderprogramm. Mitgliedsvereine des KSB Stade können bis zu 500,00 € beantragen, unter anderem für
- die Anschaffung von Sportgeräten,
- Digitalisierungsvorhaben (z.B. Websitegestaltung, neue Vereinsverwaltungssoftware, usw.)
- Freiwilligenmanagement (z.B. Helferfeste)
- Jugendarbeit oder
- Integrationsprojekte.
Pro Verein und Jahr ist ein Antrag möglich, die Förderung wird für Projekte und Vorhaben im Jahr 2026 gewährt.
Die erste Antragsphase läuft vom 11. Mai bis 7. Juni 2026. Eine zweite Antragsphase ist für September 2026 vorgesehen.
Welche Leistungen umfasst die Förderung?
Zuschussförderung
Der Verein erhält vom KSB aus den Mitteln der Sportförderung des Landkreises sowie aus KSB-Eigenmitteln einen Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 500,00 €.
Alle Details im Überblick
Sportvereine, die ordentliches Mitglied im Kreissportbund Stade sind.
Förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben in einem der folgenden Schwerpunkte:
- Anschaffung von Sportgeräten
- Digitalisierung
- Engagementförderung und Freiwilligenmanagement
- Jugendarbeit
- Integration
Förderfähig sind folgende Ausgaben, die einen erkennbaren Bezug zum gewählten Förderschwerpunkt aufweisen, insbesondere:
- Sportgeräte, die zur Ausübung einer oder mehrerer Sportarten notwendig sind
- Veranstaltungskosten auf Fremdrechnung
- Honorare und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer geförderten Veranstaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Lizenzen/Software, IT-Equipment und IT-Dienstleistungen
- Ausgaben, die nach Antragstellung und innerhalb des Förderzeitraums getätigt werden
Nicht förderfähig sind folgende Ausgaben:
- Sportgeräte, die nur gelegentlich oder einmalig eingesetzt werden
- Sportgeräte, die aufgrund der Anpassung an die persönlichen Verhältnisse nur einer/ einem Sportler*in zur Verfügung stehen, es sei denn, sie stehen einer/ einem Sportler*in mit speziellen Behinderungen zur Verfügung
- Büromaterial, Einrichtung des Arbeitsplatzes, laufende Betriebskosten
- Personalkosten
- Alkoholische Getränke
- Pfand
- Trinkgelder
- Gutscheine und Geschenke
- Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde
- Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahmebezug aufweisen
- Ausgaben vor Antragstellung und nach Förderzeitraumende
Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 500,00 €, gewährt.
Anträge können in folgenden Zeiträumen gestellt werden:
1. Antragszeitraum: 13.05. – 07.06.2026
2. Antragszeitraum: 07.09. – 30.09.2026
Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Pro antragsberechtigtem Verein und Jahr kann ein Antrag gestellt werden.
Sofern in einem Antragszeitraum die beantragte Fördersumme die verfügbaren Fördermittel übersteigt, werden die Anträge anhand der Vereinsgröße (geringste Mitgliederanzahl zuerst) vergeben. Maßgeblich sind die Mitgliederzahlen der letzten Bestandserhebung.
Sofern ein Antrag im ersten Antragszeitraum nicht berücksichtigt wurde, wird dieser automatisch in den zweiten Antragszeitraum übernommen, sofern der beantragende Verein diesem Vorgehen nicht im Rahmen der Antragstellung widersprochen hat.
Die Mittelauszahlung erfolgt grundsätzlich nach Bewilligung auf das in Phoenix hinterlegte Vereinskonto.
Die Förderung kann für Vorhaben und Projekte bis zum 31.12.2026 genutzt werden. Ausgaben, die nach diesem Datum getätigt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Auf die Herkunft der Mittel (Sportförderung des Landkreises Stade sowie Kreissportbund Stade) ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die geförderten Vereine in angemessener Weise hinzuweisen.
Deine KSB-Ansprechpartner
Du hast Fragen bezüglich der Minijobförderung? Dann wende Dich an:
Philipp Tramm
philipp.tramm@ksb-stade.de
Büro: 04141 9867-005
Mobil: 0176 74743296
Michell van Os
michell.vanos@ksb-stade.de
Büro: 04141 9867-003
Mobil: 0176 40776812

