Minijobförderung
Förderung von Minijob-Stellen im Sportverein
Ab dem 1. September 2025 unterstützt der KSB Stade Vereine beim Aufbau von Minijobs in den Handlungsfeldern Ganztag, Freiwilligenmanagement und Digitalisierung. Pro Verein ist ein Antrag möglich, die Förderung wird für den Zeitraum 1. September 2025 bis 31. Dezember 2027 gewährt.
Anträge können im Zeitraum 19. Mai bis 3. August 2025 gestellt werden. Es werden bis zu fünf Minijob-Stellen gefördert. Am 19. Mai findet ein erster Info-Abend zum Thema statt.
Welche Leistungen umfasst die Förderung?
Personalkostenzuschuss
Minijobber*innen werden beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom KSB aus den Mitteln der Sportförderung des Landkreises sowie aus KSB-Eigenmitteln einen Zuschuss. Dieser beträgt in 2025 80 % der förderfähigen Kosten, im zweiten Jahr 55 % und im dritten Jahr 25 %. Bereits angestellte Personen sind nicht förderfähig. Der Abschluss von Arbeitsverträgen und alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen erfolgen auf eigene Verantwortung des Vereins.
Begleitung der geförderten Vereine
Die Förderung beinhaltet darüber hinaus ein Begleitprogramm, dessen Ziel die Unterstützung der geförderten Vereine bei der Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Implementierung der Personalstelle über den Förderzeitraum hinaus ist. Die Begleitung erfolgt in Form von gemeinsamen Werkstattformaten mit weiteren geförderten Vereinen sowie vereinsindividuellen Workshopformaten.
Alle Details im Überblick
Sportvereine, die ordentliches Mitglied im Kreissportbund Stade sind.
Anträge können im Zeitraum 19.05. – 03.08.2025 gestellt werden.
Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 31.12.2027 wird eine Minijob-Stelle gefördert.
Personalkosten für Minijobs in einem der folgenden Aufgabenbereiche:
Sportverein im Ganztag
- Maßnahmen zum niedrigschwelligen Einstieg von ehrenamtlichem Engagement in der Ganztagsschule
- Entwicklung und Erprobung von Modellen für passgenaue Formen des freiwilligen Engagements in der Ganztagsschule
- Impulsveranstaltungen zum Thema Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt im Sport mit dem Ziel der Sensibilisierung und Förderung der Engagementbereitschaft bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Kooperationen des Vereins mit der Ganztagsschule
- Maßnahmen zum niedrigschwelligen Einstieg von ehrenamtlichem Engagement mit dem Sportverein in Bezug auf Ferienangebote
- Minijobber*in kann für die Koordination und Organisation der Sport- und Bewegungsangebote und/oder die praktische Durchführung der Angebote zuständig sein.
Frewilligenmanagement
- Unterstützung bei der Bindung und Gewinnung von freiwillig Engagierten
- Bedarfsanalyse der Engagierten
- Aufgabenbeschreibungen erstellen
- Ansprache und Gewinnung
- Anerkennung- und Wertschätzungsformate
Digitalisierung
- Vereinfachung der Kommunikation und der Zusammenarbeit im Verein durch Digitalisierung
- Entlastung von Engagierten durch Digitalisierung
- Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten durch Digitalisierung
- Förderung von Engagement durch effektive und digitale Öffentlichkeitsarbeit
- Personalkostenzuschuss
Minijobber*innen werden beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom KSB aus den Mitteln Sportförderung des Landkreises sowie aus KSB-Eigenmitteln einen Zuschuss. Dieser beträgt:
|
09/2025 – 12/2025 |
2026** |
2027** |
… max. Fördersumme |
2.403,17 € |
5.794,50 € |
2.633,87 € |
…% der förderfähigen Ausgaben* |
80% |
55% |
25% |
*förderfähige Ausgaben = Arbeitnehmeranteil (in 2025 bis zu 556,00 € pro Monat) und Arbeitgeberanteil (Pauschalabgabe von rund 30 Prozent pro Monat) für einen Minijob.
** Bei der Berechnung der Fördersummen für die Jahre 2026 und 2027 wurde eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 € und der Minijobgrenze auf 650 € zum 01.01.2026 fingiert. Sofern entsprechende Veränderungen nicht oder nur anteilig umgesetzt werden, erhöht sich ggf. die Förderquote entsprechend. Die maximale Fördersumme bleibt in diesem Fall unverändert.
Bereits bestehendes Personal und bereits bestehende Stellen können nicht gefördert werden.
Die Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Entlohnung beträgt maximal 17 Euro pro Zeitstunde (60 min). Über den Zuschuss hinausgehende Ausgaben sind vom Verein aus Eigenmitteln zu tragen. Es sind nur die Mittel abzurufen, die auch tatsächlich verausgabt wurden.
Der Vertrag wird zwischen Antragsteller und Minijobber*in geschlossen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen und alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Meldepflichten) erfolgen auf eigene Verantwortung des Vereins. Drittmittel sind dem KSB Stade mitzuteilen.
2. Begleitung der geförderten Vereine
Neben der finanziellen Förderung in Form eines Personalkostenzuschusses beinhaltet die Förderung ein Begleitprogramm für alle geförderten Vereine. Ziel des Begleitprogramms ist die Unterstützung der geförderten Vereine bei der Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Implementierung der Personalstelle über den Förderzeitraum hinaus.
Die Begleitung erfolgt in Form von gemeinsamen Werkstattformaten mit den weiteren geförderten Vereinen sowie vereinsindividuellen Workshopformaten.
Die geförderten Vereine verpflichten sich zur Teilnahme an gemeinsamen Workshopformaten (bis zu fünf im Förderzeitraum 01.09.2025 – 31.12.2027; erster Termin am 15.09.25 18.00 – 19.30 Uhr online). Individuelle Formate können optional bei Bedarf abgerufen werden.
Anträge können im Zeitraum 19.05. – 03.08.2025 über folgendes Antragsformular gestellt werden.
Der Antrag kann für eine Minijob-Stelle in einem der genannten Schwerpunkte gestellt werden. Je Verein ist nur ein Antrag möglich.
• Für den Aufgabenbereich „Frewilligenmanagement“: Minijobber*in nimmt innerhalb der ersten 12 Monate an Basismodul Freiwilligenmanagement des LSB Niedersachsen teil oder hat diese Qualifikation bereits erworben (Freiwilligenmanagement Qualifizierung)
• Für den Aufgabenbereich „Digitalisierung“: Minijobber*in nimmt am dreiteiligen Modul Digitalisierung im Sportverein teil (Do, 25.09.25: Mein Verein auf dem digitalen Prüfstand | Do, 06.11.25: Vereinsverwaltungssoftware & digitale Kommunikation im Verein | Do, 15.01.26, KI-Einsatz im Verein, jeweils 18 – 21 Uhr).
• Für den Aufgabenbereich „Ganztag“: Minijobber*in nimmt am Modul „Sportverein & Ganztagsschule“ teil (Termin im September 2025)
• Für alle Aufgabenbereiche: Minijobber*in nimmt an je einem Austauschtreffen Minijob im Landkreis Stade in den Jahren 2026 und 2027 teil (jeweils im ersten Quartal); die geförderten Vereine verpflichten sich zur Teilnahme an den gemeinsamen Workshopformaten (bis zu fünf Termine im Förderzeitraum 01.09.2025 – 31.12.2027)
Mit der Antragstellung werden die untenstehenden Nachweise als Fördervoraussetzungen anerkannt. Sollten die Teilnahmen an den o.g. Pflichtterminen ganz oder teilweise nicht erbracht werden, behält sich der KSB Stade das Recht vor, die Summe des sich nach Verwendungsnachweisprüfung ergebenden Zuschusses um 25% je fehlender Teilnahme zu kürzen. Es findet eine Einzelfallentscheidung statt. Sollte eine der anderen in dieser Ausschreibung benannten Voraussetzung nicht erfüllt werden, erfolgt eine vollständige Rückforderung des Zuschusses.
Die geförderten Vereine reichen jeweils bis zum 28.02. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis (Lohnkontoausdruck und Lohnjournal oder alternativ Kontoauszüge*) für das abgelaufene Förderjahr ein. Die Auszahlung der weiteren Raten laut u. g. Zahlungsplan erfolgt nur bei Vorliegen der entsprechenden Verwendungsnachweise. Für die Jahre 2026 und 2027 ist zusätzlich jeweils eine Kurzdokumentation erforderlich.
* Das Lohnkonto/Lohnjournal muss über eine Personalverwaltungssoftware geführt werden. Excel-Tabellen werden nicht anerkannt. Prominente Beispiele für Personalportale, welche Sie verwenden können:
- Lexware : Lohnbuchhaltung mit Software selbst erledigen | Lexware
- Datev: Lohn und Gehalt classic
Vereinen, die unsicher bzgl. der Führung von Lohnjournalen sind, empfehlen wir die Abwicklung über ein Steuerberatungsbüro. Mitgliedsvereine des KSB Stade können beispielsweise die Angebote der NVSG zu den vergünstigten Konditionen eines Mitglieds in Anspruch nehmen: Leistungen – nvsg
Anstelle des Lohnkontoausdrucks und Lohnjournals kann auch mithilfe von Kontoauszügen nachgewiesen werden, dass der Verein die Lohnzahlungen korrekt überwiesen hat. Folgende Nachweise sind hierfür erforderlich:
- Kontoauszüge vom Vereinskonto, mit der Zahlung an die Minijobber*in von jedem geförderten Monat
- Kontoauszüge aus dem Melde- und Beitragsverfahren der Minijob-Zentrale, in welcher die Abgaben an die Knappschaft und die gemeldeten Minijobber*innen ersichtlich sind. Beispiel Kontoauszug aus dem Melde- und Beitragsverfahren der Minijob-Zentrale Hinweis: Im Rahmen der Prüfung kann es bei dieser Variante zur Anforderung des geschlossenen Arbeitsvertrags kommen.
Formulare – Minijob-Zentrale – von der Minijob-Zentrale
Auszahlungsfahrplan der bewilligten Fördermittel:
bis 15.12.2025: Personalkosten September – Dezember 2025
bis 31.03.2026: Personalkosten Quartal 1 / 2026
bis 30.06.2026: Personalkosten Quartal 2 / 2026
bis 30.09.2026: Personalkosten Quartal 3 / 2026
bis 15.12.2026: Personalkosten Quartal 4 / 2026
bis 31.03.2027: Personalkosten Quartal 1 / 2027
bis 30.06.2027: Personalkosten Quartal 2 / 2027
bis 30.09.2027: Personalkosten Quartal 3 / 2027
bis 15.12.2027: Personalkosten Quartal 4 / 2027
Auf die Herkunft der Mittel (Sportförderung des Landkreises Stade sowie Kreissportbund Stade) ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die geförderten Vereine in angemessener Weise hinzuweisen.
Im Rahmen der Förderung…
- wirkt sich ein qualitativ guter Antrag positiv auf die Bewertung aus.
- trägt die Auseinandersetzung mit dem beantragten Schwerpunkt im Verein positiv zur Bewertung bei.
- streben wir insbesondere die Förderung von Vereinen an, die bisher keine hauptberuflichen Strukturen aufweisen.
- wirkt sich eine Ablehnung im Rahmen der Minijob-Förderung des LSB Niedersachsen positiv aus.
Wichtige Termine in Kürze
Antragszeitraum: 19. Mai bis 3. August 2025
Bewilligungszeitraum: 1. September 2025 bis 31. Dezember 2027
Allgemeine Info-Abende: 19. Mai 2025, 18:00 – 19:30 Uhr, online. Jetzt anmelden | 3. Juni 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr, online. Jetzt anmelden
Antragswerkstatt: 17. Juni 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr, online. Jetzt anmelden | 30. Juni 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr, online. Jetzt anmelden
Kick-Off-Meeting aller geförderten Vereine: 19. September 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr, online
Deine KSB-Ansprechpartner
Du hast Fragen bezüglich der Minijobförderung? Dann wende Dich an:
Philipp Tramm
philipp.tramm@ksb-stade.de
Büro: 04141 9867-005
Mobil: 0176 74743296
Michell van Os
michell.vanos@ksb-stade.de
Büro: 04141 9867-003
Mobil: 0176 40776812